Als „closed areas“ gelten Lost Places;
- Umzäunt sind (die Umzäunung gilt auch dann, wenn „Schlupflöcher“ entstanden sind, oder Zäune unterbrochen sind).*
- Privatgrundstücke *
- Militärische Gelände *
- Forst betriebliche Abschnitte in Wälder
- Wälder allgemein, die nicht gezäunt sind
- Innerörtliche Grundstücke mit Mauerwerke, Zäunung *
- Kommunale Gewerbehöfe, Industriekomplexe *
- Beschilderte Lost Places, die ein Betreten verbieten
- Versiegelte Anlagen/ Gebäude. Zwangsweises Betreten kann strafbar sein (Hausfriedensbruch*)
Wir empfehlen generell nicht, Lost Places zu betreten, deren statische Sicherheit nicht gewährleistet werden kann. Betreten auf eigene Gefahr und auf eigene Haftung!
* Lost Places, die innerorts entstehen, sind meistens Privatgrundstücke, gehören der Stadt/ Gemeinde/ Kommune, gehören einer Firma oder gehören dem Bundesland (Landesregierung). Bei einigen ist der Zugang offen, sodass diese ohne große Hindernisse betreten werden können. Andere, oder viele, befinden sich auf Privatgrundstücken und dürfen/ sollten nicht betreten werden oder sind Industrie-/ Gewerbeinfrastrukturen und sind ins Eigentum anderer übergegangen. Bevor ihr Lost Places betretet, vergewissert Euch (durch Recherchen, Anfragen), ob es zugelassen ist, oder ob durch Hinweise (Bauliche Versiegelung, Warnschilder, Kameras, Sicherheitsdienste etc.) der Zugang untersagt/ absichtlich erschwert ist. Respektiert Zutrittsverbote oder Erschwernisse als Hinweis, dass ihr Euch ggf. strafbar machen könnt. Achtet auf den Urbex-Kodex!
Beim Urban Exploring, also dem Erkunden verlassener oder unzugänglicher Orte, sind rechtliche Fragen tatsächlich sehr wichtig. In Deutschland sind die relevantesten Gesetze das Strafgesetzbuch (StGB) und das Zivilrecht.
1. Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)
Laut § 123 StGB begeht Hausfriedensbruch, wer „in die Wohnung, die Geschäftsräume oder das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt“.
Befriedetes Besitztum ist hier der Schlüsselbegriff. Darunter fallen Grundstücke, die eindeutig abgegrenzt sind (durch Zäune, Mauern, Hecken, Schilder etc.). Das bedeutet:
- Wenn das Gelände eingezäunt oder durch ein Schild als „Betreten verboten“ markiert ist, ist der Hausfriedensbruch eindeutig gegeben, wenn du dieses betrittst.
- Auch wenn ein Gebäude verschlossen ist (abgeschlossene Räume), fällt das Eindringen darunter.
2. Unbefriedete Grundstücke
Bei „Lost Places“, die weder durch Zäune noch Schilder als unzugänglich markiert sind, kann die rechtliche Situation etwas anders aussehen. Solange ein Grundstück nicht ausdrücklich abgegrenzt ist, handelt es sich nicht per se um „befriedetes Besitztum“. Dennoch bedeutet das nicht, dass du ohne Konsequenzen dorthin gehen darfst. Es gibt weiterhin einige Risiken:
- Besitzstörung: Auch bei nicht eindeutig abgegrenzten Grundstücken können Eigentümer oder Besitzer Besitzansprüche geltend machen, was zu zivilrechtlichen Konsequenzen führen kann (zum Beispiel durch Unterlassungsklagen).
- Privatgelände und Betreten auf eigene Gefahr: Verlassene Orte gehören oft jemandem, auch wenn der Eigentümer sich nicht aktiv um das Gelände kümmert. Sobald der Eigentümer eine unerlaubte Nutzung nachweisen kann, kann das zu einer Besitzstörungsklage oder einer Strafanzeige führen.
- Verkehrssicherungspflicht: Eigentümer sind dazu verpflichtet, ihr Eigentum so zu sichern, dass es keine Gefahr für Dritte darstellt. Deswegen sichern viele Eigentümer verlassene Gebäude ab, um sich abzusichern. Betrittst du solche Orte dennoch, bewegst du dich in einer Grauzone.
3. Schilder und Warnungen
Manchmal gibt es keine klaren Schilder oder Markierungen, aber das Fehlen solcher Hinweise allein ist keine ausdrückliche Erlaubnis. Es gibt oft den Grundsatz des „Jedermannsrechts“, also dass jemand, der fremdes Eigentum ohne Zustimmung nutzt, die Verantwortung für sein Handeln trägt. Im Zweifelsfall gilt die Regel: Wenn ein Ort eindeutig verlassen ist und nicht gesichert, bleibt es dennoch riskant, ihn ohne Erlaubnis zu betreten.
4. Praktische Hinweise für Urban Explorers
- Vorherige Recherche: Herauszufinden, wem das Gelände gehört und gegebenenfalls nach einer Erlaubnis fragen, kann dir viel Ärger ersparen.
- Respekt gegenüber dem Eigentum: Vermeide Vandalismus oder das Mitnehmen von Gegenständen (was als Diebstahl oder Sachbeschädigung ausgelegt werden kann).
- Rücksicht auf deine Sicherheit: Verlassene Orte sind oft marode, und es besteht die Gefahr von Einstürzen, giftigen Substanzen oder anderen Gefahren.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Auch wenn ein Gelände weder umfriedet noch beschildert ist, ist das Betreten nicht automatisch erlaubt. Du bewegst dich in einer rechtlichen Grauzone, in der sowohl straf- als auch zivilrechtliche Konsequenzen drohen können.
Das Fotografieren und Filmen von außerhalb des Geländes aus einem öffentlichen Raum ist grundsätzlich erlaubt, solange du dich an bestimmte Regelungen hältst.
1. Öffentlicher Raum und Panoramafreiheit
In Deutschland gibt es die sogenannte Panoramafreiheit (§ 59 UrhG). Diese Regelung besagt, dass Kunstwerke, Gebäude oder andere Werke, die sich dauerhaft an öffentlichen Orten befinden, von öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen aus fotografiert und gefilmt werden dürfen. Das schließt die meisten verfallenen Gebäude und Lost Places ein, sofern du die Aufnahmen von einem öffentlich zugänglichen Ort aus machst.
2. Keine Verletzung des Hausrechts
Solange du das Gelände nicht betrittst, sondern von einer öffentlichen Fläche aus (wie einer Straße, einem Gehweg oder einem Park) fotografierst oder filmst, verletzt du nicht das Hausrecht des Eigentümers. Hier bewegt man sich auf rechtlich sicherem Terrain.
3. Persönlichkeitsrechte Dritter
Wenn du Menschen oder private Bereiche (wie Fenster in bewohnten Gebäuden) fotografierst oder filmst, können die Persönlichkeitsrechte ins Spiel kommen. Du darfst keine Personen in kompromittierenden Situationen abbilden oder ohne deren Zustimmung in den Mittelpunkt stellen. Verlassene Orte sind in dieser Hinsicht meist unproblematisch, es sei denn, es befinden sich Personen auf dem Gelände, die nicht fotografiert werden möchten.
4. Drohnenflüge
Drohnenflüge sind eine Sonderkategorie: Sie erfordern eine spezielle Genehmigung und unterliegen strengen Regeln, insbesondere über bestimmten Gebieten (wie Wohngebieten, Industrieanlagen oder geschützten Naturräumen). Drohnenflüge über Privatgrundstücke können unter Umständen als Verletzung des Eigentumsrechts oder der Privatsphäre gewertet werden.
Zusammengefasst:
Das Fotografieren und Filmen von öffentlichem Grund aus ist rechtlich zulässig, sofern keine geschützten Persönlichkeitsrechte verletzt werden und keine Drohnen ohne entsprechende Genehmigung eingesetzt werden. Der Schlüssel ist, dass du dich auf einem frei zugänglichen öffentlichen Raum befindest.