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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über digitale Dienstleistungen, die von Infokrieg Urbex angeboten werden.

2. Ausschluss der Erstattung für abschließende digitale Dienstleistungen
Für abschließende digitale Dienstleistungen ist eine Erstattung ausgeschlossen. Sobald der digitale Service vollständig erbracht wurde, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises. Dies gilt insbesondere für Downloads, Streamings und andere endgültige digitale Inhalte.

3. Widerrufsrecht
Gemäß § 356 Abs. 5 BGB erlischt das Widerrufsrecht bei Verträgen zur Lieferung von digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, wenn der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert.

4. Änderungen an der mobilen App
Die mobile App von Infokrieg Urbex kann jederzeit neue Features enthalten, ergänzen oder bestehende entfernen. Die Entwickler behalten sich das Recht vor, die App jederzeit zu ändern, zu aktualisieren oder Funktionen zu entfernen, ohne vorherige Ankündigung.

5. Gewährleistung und Haftung
Die Entwickler von Infokrieg Urbex übernehmen keine Gewähr für die Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit der Dienste. Es wird keine Garantie dafür übernommen, dass die mobile App stets störungsfrei und ohne Unterbrechungen funktioniert.

6. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist die Bundesrepublik Deutschland. Es gilt deutsches sowie europäisches Recht.

7. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

Mit der Nutzung der Dienste von Infokrieg Urbex erklären Sie sich mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.